Ambulante Hilfen / Eingliederungshilfe

Die Angebote der ambulanten Hilfen kommen für Kinder, Jugendliche und Familien in Frage, die einer begleitenden und /oder beratenden Hilfe bedürfen. Die Fachkraft arbeitet in der Regel im Lebensumfeld der Familie. Das Mitarbeiterteam des IfA möchte sich auf Erziehungsbeistandschaft und Sozialpädagogische Familienhilfe fokussieren.

Es besteht eine Leistungs- und Entgeldvereinbarung für die Eingliederungshilfe, somit können Familien oder Interessierte über Ihr zuständiges Jugendamt das IfA kontaktieren und anfragen.

Zielsetzung der ambulanten Hilfen

  • Hilfestellung bei Kompetenzentwicklung und Kompetenzförderung
  • Stärkung der erzieherischen Kompetenzen der Eltern und individuelle Beratungsangebote zum
  • Themafeld Autismus
  • Erarbeitung von autismusspezifischen Umgangsstrategien für Kinder, Jugendliche, Eltern, Schulen und Kitas.
  • Unterstützung von entwicklungsadäquaten Ablösungsprozessen und Verselbstständigung
  • Aufbau eines sozialen Netzwerkes
  • Unterstützung und Begleitung in Lebenskrisen
  • Reflektion/Perspektivenwechsel auf Verhaltensweisen innerhalb der Familienstrukturen
  • Frühförderung
  • Autismustherapie im Lebensumfeld der Person mit Autismus

Leistungsvereinbarung

Die gesetzlichen Grundlagen für unsere Angebot der ambulanten Hilfen sind im SGB VIII unter dem zweiten Kapitel „Leistungen zur Jugendhilfe“ zu finden. Genauer gesagt beziehen wir uns auf den Vierten Abschnitt §§ 27-41 des SGB VIII in Verbindung mit § 35a „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.“

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